Direktkredite

Lieber tausend Freunde im Rücken, als eine Bank im Nacken!

Was sind Direktkredite?

Direktkredite sind Darlehen, die Sie uns, dem Projekt, direkt ohne Umwege über eine Bank leihen. Sie bilden die Finanzierungsgrundlage der MHS­Projekte und bieten die Möglichkeit einer sinnvollen, sozialen und nachhaltigen Geldanlage. Sie gewährleisten eine dauerhafte und sozialverträgliche Vermietung und eine selbstorganisierte Verwaltung des Wohnprojekts.

Über die Mieteinnahmen der Bewohnenden werden die Zinsen ausbezahlt und Kredite getilgt.

Die Direktkreditgeber:innen schließen mit der Haus-GmbH einen Vertrag ab, in dem wir Folgendes individuell festlegen:

wie viel Geld Sie uns leihen möchten (ab 500€)

wie lange wir ihr Geld leihen dürfen (je länger, desto mehr Planungssicherheit

welchen Zinssatz (zwischen 0 % und 1,5 %) und

welche Kündigungsfrist (ab 3 Monate) Sie möchten.

Was haben Sie davon?

Sie können mit Geld, das Sie zeitweise übrighaben, nachhaltig und konkret Gutes bewirken. Wir spekulieren nicht mit Wohn­ und Gewerberaum und bieten eine lokale und transparente Geldanlage. Sie können jederzeit vor Ort sehen, wo Ihr Geld steckt und was damit geschieht.

Was können Sie tun?

Im ersten Schritt sammeln wir unverbindliche Absichtserklärungen. Diese sind noch kein rechtlich bindender Vertrag, helfen uns aber bei einer realistischen Einschätzung, die für unsere Finanzplanung wichtig ist. Ein paar Wochen vor dem Kauf würden wir auf Sie zukommen. Dann können Sie sich entscheiden, ob Sie unser Projekt tatsächlich mit einem Direktkredit unterstützen wollen.

Falls Sie sich vorstellen können, den Albmende e.V. in naher Zukunft mit einem Direktkredit zu unterstützen, füllen Sie bitte nebenstehende Formular aus und schicken es per E­mail an info@albmende.org oder per Post an die aufgedruckte Adresse. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.albmende.org

Wie sicher sind Direktkredite?

Das Modell der Direktkredite ist beim Mietshäuser­Syndikat sehr gut eingeführt und erprobt. Trotzdem müssen Sie sich bewusst sein, dass Direktkredite Nachrangsdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel sind. Im Falle eines ökonomischen Engpasses können Tilgungen der Direktkredite zurückgestellt werden, damit wir zahlungsfähig bleiben. Im Falle einer Insolvenz werden zuerst Bankkredite und die Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger:innen bedient und dann die Direktkreditgeber:innen. Wir sind daher verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass Direktkredite mit Risiken verbunden sind und es zum Verlust des eingesetzten Vermögens kommen kann.

Rechtlicher Hinweis: Im Rahmen des Vermögensanlagengesetzes gelten die Direktkredite als die Emittenten der Vermögensanlagen, die sich durch ihren Zinssatz unterscheiden. Im Rahmen jeder einzelnen Vermögensanlage können pro Jahr insgesamt 100.000 Euro angenommen werden. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz (→ Bagatellgrenze).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen!